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IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 steigen die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen zur IT-Sicherheit, die bis zum 1.5.23 umgesetzt werden müssen.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0
24.10.2022

Nicht nur Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, des Verkehrs, der medizinischen Versorgung, der Telekommunikationsbranche sowie Anbieter von digitalen Diensten sind betroffen, sondern auch Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und deren Zulieferer. Alle Details finden Sie hier: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik/KRITIS

Für viele Unternehmen besteht Handlungsbedarf. Das bedeutet, dass sie ihre IT-Sicherheitssysteme überprüfen und oft auch modernisieren müssen. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der IT-Sicherheit ist mit hohen Aufwänden verbunden, bei deren Nichteinhaltung Bußgelder (bis zu 2 Mio. Euro) drohen. Bis spätestens zum 01.05.2023 müssen die erweiterten Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und zeigen Ihnen, wie Sie die Vorgaben des IT-SiG 2.0 erfüllen und gleichzeitig Ihren Sicherheitsstandard erhöhen können.

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